Vorgeschichte

Die Freiwilligen Feuerwehren haben in unserem Land eine große Bedeutung. Während früher die Hauptaufgabe in der Brandbekämpfung zu sehen war, kamen in neuerer Zeit weitere verantwortungsvolle Aufgaben hinzu. Tätigkeiten des Katastrophenschutzes, Rettungsmaßnahmen bei Unglücksfällen usw. gehören heute zum Tätigkeitsfeld fast jeder Feuerwehr. Im Bereich der ehemaligen Gemeinde Prosdorf kommt für die Freiwillige Feuerwehr noch eine weitere Funktion hinzu. Nachdem die FFW die einzige Organisation ist, welche das ganze Gebiet erfaßt, verbleibt ihr auch noch die "Aufgabe", die gesellschaftliche Verbindung der einzelnen Ortschaften und Ortsteile zueinander aufrecht zu erhalten. Dies um so mehr, als seit der Eingliederung ins Stadtgebiet von Waldmünchen, die politische "Gemeinde" aufgehört hat, zu bestehen.

Zunächst noch ein kleiner Rückblick auf das Entstehen der Freiwilligen Feuerwehren und deren Vorläufer.

Die Vernichtung von Hab und Gut sowie die Gefährdung von Menschenleben durch Feuerbrünste war seit jeher wohl eines der schlimmsten Ereignisse. In früheren Jahrhunderten waren viele Häuser aus Holz gebaut und mit Holzschindeln eingedeckt. In Hausnähe befand sich häufig ein Backofen. Beleichtungsmittel waren meist Kienspäne. Ein hantieren mit offenem Feuer brachte grundsätzlich immer viele Gefahren mit sich. Brandverhütende Maßnahmen wurden zwar von der Obrigkeit öfters angeordnet, die städtische und auch die ländliche Bevölkerung hatte sich aber daran, oft auch aus reiner Armut, nicht immer gehalten. Die Folge waren natürlich öfters Brandkatastrophen mit verheerenden Auswirkungen. Zwar fehlen für unser ehemaliges Gemeindegebiet Aufzeichnungen über Brandunglücke aus früherer Zeit, aber allein die Vielzahl der Brände in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Stadt Waldmünchen ist hier schon sehr aussagekräftig. So sind beispielsweise bis zur Jahrhundertwende allein für die Stadt Waldmünchen zehn größere Brände nachgewiesen (vor 1459, 1559, 1633, 1658, 1708, 1733, 1799, 1859, 1864). Die ja unmittelbar an den Stadtbereich Waldmünchen angrenzenden Bewohner unseres Gemeinderaumes werden auch damals schon bei der Bekämpfung dieser vielen Brände tatkräftig mitgeholfen haben.

Wenn man sich die oft fürchterlichen Folgen von Brandunglücken vor Augen führt, so ist es ganz klar, dass auch die früheren Herrscher großen Wert auf die Vermeidung und sachgerechte Bekämpfung von Bränden legten. Bereits seit dem Jahre 1791 gab es eine erste "bayerische Feuerlöschordnung". Allerdings stand damals noch die Selbst- und Nachbarschaftshilfe im Vordergrund.

Um die Feuerlöschmaßnahmen sinnvoll durchführen zu können, wurden in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts auch von den jeweiligen Landgemeinden so genannte "Feuerlöschordnungen" erlassen. Leider ist von unserer Gemeinde keine mehr auffindbar.

Es spricht aber sehr viel dafür, dass eine solche gemeindepolizeiliche Regelung existiert haben dürfte. Der Inhalt dieser "Ordnungen" war eigentlich in den meisten Fällen sehr ähnlich. Einige Passagen aus den Feuerlöschordnungen benachbarter Gemeinden seien daher angeführt:

"... Kein Hauseigentümer oder Hausbewohner darf, falls in seinen Gebäulichkeiten Feuer entstehen sollte, dieses mit seinen Hausgenossen alleine zu bekämpfen suchen oder verheimlichen, sondern hat schleunigst Alarm zu machen und die hiesige Feuerwehr um Hilfe anzurufen ... Die hiesigen Pferdebesitzer sind zur Bespannung der Löschmaschine oder des Requisitenwagens verpflichtet ... Sämtliche männliche Ortsbewohner ... sind, sofern nicht Beruf oder Gebrechlichkeit Ausnahmen notwendig machen, zu Feuerwehrdiensten verpflichtet, und müssen sich deshalb bei angebrochenen Brande ungesäumt und gleichzeitig mit den aktiven Feuerwehrmännern dem Kommando der Feuerwehr zu Verfügung stellen und die von dem genannten Kommando oder der Lösch-Kommission übertragenen Arbeiten unweigerlich vollziehen ... Die Besitzer von Brunnen sind verpflichtet, dieselben bei Bränden zum Wasserholen benutzen zu lassen ... Bei Waldbränden haben sich die zum Löschdienst Verpflichteten mit Schaufeln, Beilen, Rechen und Hauen zu versehen, und sich, sobald das Forstpersonal eingetroffen ist, nach dessen Anordnungen zu richten ... Wer sich nach den Anordnungen verstehender Paragraphen verfehlt, wird nach dem Gesetze bestraft..."

Mit das größte Problem nach einem Brandschaden bestand in früherer Zeit meist in der Aufbringung der Kosten für einen Wiederaufbau. Vor diesem Hindergrund wurde bereits im Jahre 1799 von damaligen Kurfürsten und späteren König Max Joseph von Bayern eine staatliche Brandversicherung gegründet. Da nun mehr die Brandleider keine Zeugnisse zum "Brandbetteln", keine Steuererleichterungen und auch kein neues Bauholz aus den Staatswaldungen mehr erhielten, wie dies vorher häufig der Fall gewesen ist, ließen sich bald die meisten Hausbesitzer freiwillig in die Brandversicherung aufnehmen. Bereits 1852 war in Cham ein Brandversicherungsinspektor tätig, der Gebäudewerte ermittelte. Das Brandversicherungsamt Cham wurde 1889 errichtet und ist heute für ca. 48.000 Versicherungen zuständig.


Feuerwehrwesen in unseren Gemeindebereich

Die älteste Nachricht stammt vom 16.11.1861. Der Gemeindeausschuss wählte die Mitglieder des Brandversicherungsausschusses. Es waren diese: Peter Graßl von Prosdorf, Andreas Eisenreich (Vorstand), Bauer von Moosdorf und Andreas Haas, Bauer von Grub.

Am 28.09.1873 wurden als Mitglieder gewählt: Graßl Peter von Prosdorf, Scheuerer Johann von Prosdorf und Schiedermeier Joseph von Moosdorf.

03.10.1874 Anlässlich der Gemeindevisitation durch das kgl. Bezirksamt wurde festgehalten, "... die Feuerspritze ist stets in gut geölten, reinlichen Zustand zu halten..."

Um das Jahr 1874 muss also bereits eine "Feuerspitze" vorhanden gewesen sein.

1876: In Grub wurden die Anwesen Nr. 2 und 4 ein Raub der Flammen und wieder neu aufgebaut.

07.03.1882: 7 Bewohner der Gemeinde hatten Befreiung vom Pflichtfeuerwehrdienst unter Vorlage entsprechender ärztlicher Zeugnisse beantragt. Es bestand also zu diesem Zeitpunkt bei uns, ähnlich wie in anderen Ortschaften auch, vor Gründung der Freiwilligen Feuerwehren bereits eine Art Pflichtfeuerwehr. Der Gemeindeausschuss war aber hier ganz anderer Meinung und beschloss einstimmig: "... Zeugnisse enthalten keine solchen erheblichen Gebrechen ... dass auch nur einer von Ihnen vom Pflichtfeuerwehrdienst freigesprochen werden könnte ... da dieselben auch jeder häuslichen Arbeit ... nachkommen können. Die Weigerung ... ist mehr Halsstarrigkeit als Unvermögenheit. Dieselben werden daher ... als Reservisten der Löschmannschaft der Pflichtfeuerwehr Prosdorf eingereiht ... zu den leichten Arbeiten, z.B. Bedienung der Schläuche, Absicherung des Brandplatzes ... Dieselben haben jedoch sämtliche bei jeder Feuerwehrübung mit den übrigen Mannschaften auszurücken ..."

12.12.1882: Das königliche Bezirksamt stellte anlässlich der Gemeindevisitation folgendes fest: "Der Schlauch der Handfeuerspritze hat einen Riss ... und ist daher ausbessern zu lassen. Von den 6 Feuereimern sind 2 total unbrauchbar, ohne Boden und offenbar nicht mehr reparabel, weshalb 2 neue anzuschaffen sind. Die Gemeinde besitzt außerdem nur mehr eine einzige Feuerleiter und selbst an dieser ist der eine Seitenbaum gebrochen. Es ist daher an dieser ein neuer Seitenbaum anbringen zu lassen und außerdem wenigstens noch eine zweite Feuerleiter anzuschaffen. Feuerhaken sind gar nicht mehr vorhanden und deshalb wenigstens 2 solche anzuschaffen ..." Am 03.01.1883 teilte die Gemeinde dann mit, dass "denselben Anordnungen vollkommen entsprochen sei".

01.04.1883: Als Zugführer der Gemeindefeuerwehr Prosdorf wurden gewählt: Als Zugführer der Steiger: Johann Laubmeier, Söldner von Machtesberg als Zugführer der Spritzenmänner: Josef Laubmaier, Bauer von Moosdorf als Zugführer der Ordnungsmänner: Josef Riederer, Bauer v. Machtesberg.

07.10.1887: Bei der Gemeindevisitation stellte das Bezirksamt fest: "... für die Ortschaft Machtesberg sind die fehlenden Feuerleitern und Haken anzuschaffen. Die Gemeinde besitzt nur eine sog. Krückenspritze, die zur Bewältigung eines größeren Brandes nicht ausreichend ist, weshalb ... der Auftrag ergeht, wegen Anschaffung einer größeren mindestens zweirädrigen Saug- und Druckspritze Beschluss zu fassen ... Es wird bemerkt, dass eine solche schon ... um 400 - 500 Mark zu haben ist ... Auch die Errichtung einer Freiwilligen Feuerwehr wird der Gemeinde empfohlen ..."

Die Gemeinde konnte sich aber offenbar hierzu nicht entschließen. Der entsprechende Beschluss von 20.11.1887 lautete: " ... ist der Kauf ... abzulehnen, weil 1.) die Ortschaften Prosdorf, Moosdorf und Grub von der Distriktstraße und von der Stadt Waldmünchen nur unweit entfernt gelegen sind und von da in kurzer Zeit erreicht werden können, während die Ortschaften Lengau und Machtesberg ganz nahe von Herzogau resp. Geigant, wo ebenfalls eine Freiwillige Feuerwehr sich befinden, gelegen sind ... 2.) die Gemeinde sehr zertrennt ist und meist aus auseinanderliegenden Wohnhäusern besteht, so dass ein größerer Brand kaum möglich sein dürfte ... die Gemeinde mit Lasten sehr überbürdet ist. Die Bildung einer freiwilligen Feuerwehr wurde aus diesen Gründen ebenfalls abgelehnt, da die hiesigen Gemeindeglieder zur Bildung einer solchen sich freiwillig nicht herbeilassen und überhaupt für diese Einrichtung wenig Sinn zeigen ..."

Damit war die Gründung einer FFW zunächst aufgeschoben.

16.02.1888: Als Zugführer der Gemeindefeuerwehr wurden gewählt: Als Oberführer (wohl Kommandant): Michl Plötzl, Bauer von Prosdorf; als Zugführer der Steiger: Johann Liegl, Bauernsohn von Grub; als Zugführer der Spritzenmannschaft: Johann Laubmeier, Söldner von Machtesberg; als Zugführer der Ordnungsmannschaft: Josef Laubmeier, Bauer von Moosdorf.

23.08.1888: Bei der Gemeindevisitation wurde angeordnet: "... für die Krückenspritze ist ein neuer Schlauch anzuschaffen ..."

26.01.1890: Aus der Gemeinderatsitzung ist zu entnehmen, dass um 1890 wohl eine neue Spritze mit dem dazugehörigen Schlauchmaterial angeschafft worden sein dürfte.

21.09.1890: Beschluss des Gemeindeausschusses: "Nachdem für die Feuerspritze ein geeigneter Platz zur Aufbewahrung, wo dieselbe gegen Verunreinigungen und Beschädigungen geschützt ist, nicht vorhanden ist, so ist auf dem so genannten Gemeinde-Anger in der Nähe des Gemeindehauses in Prosdorf ein ...haus für die Requisiten zur Aufbewahrung zu erbauen. Dasselbe soll einen gemauerten Ringsockel bekommen ... dann mit Brettern verschlagen und das Dach mit Taschen gedeckt werden. Der Bau ist im Sommer 1891 zu vollziehen."

Beschluss vom 23.08.1891: " ... das Feuerhaus ist auf Regie, d.h., aus Gemeindemitteln zu erbauen; nachdem sich der Bürgermeister Graßl zur Leitung des Baues herbei lässt, so wird derselbe zur Ausführung des Baues beauftragt ... wird bemerkt, dass der fragliche Bau von heute aus in 3 Wochen ausgeführt sein muss ..." Im Sommer/Herbst 1891 dürfte daher das erste "Feuerwehrrequisitenhaus" erbaut worden sein.

Wenn auch im Jahre 1887 die Gemeinde die Gründung einer FFW noch abgelehnt hat, so wird doch das wahrscheinlich weitere Drängen des Bezirkamtes bei den Gemeindeverantwortlichen eine Gesinnungsänderung herbeigeführt haben.